Voraussetzungen zur Aufnahme

Die Zuweisung durch die zuständige, kantonale oder kommunale Behörde aufgrund einer straf- oder zivilrechtlichen Massnahme oder eines IV-Entscheides stellt den Regelfall dar. Zunächst findet die rechtliche und fachliche Abklärung statt, gefolgt von einem Erstgespräch am Ort der zuständigen Behörde oder in den Räumlichkeiten des ZSP Basel.

Oberste Priorität hat die individuelle und bedarfsgerechte Lösung hinsichtlich eines weiteren, ambulanten oder stationären Weges. Wird im Einzelfall eine stationäre Aufnahme beschlossen, ist zuvor die Kostengutsprache sicherzustellen.

Die Platzierung sollte dann kurzfristig realisiert werden. Das Eintrittsdatum wird der einweisenden Behörde sowie dem Jugendlichen und seinen Eltern mitgeteilt.

Prozedere nach der Aufnahme
Innerhalb von vier Wochen wird aufgrund der vom ZSP Basel durchgeführten Diagnostik und Ersteinschätzung eine Auftragsklärung erarbeitet. Diese führt, in enger Absprache mit der zuständigen, externen Fachperson, zu einer individuell bestimmten und bedarfsgerechten Betreuungs- und Behandlungsplanung.